- LICHTSCHEUNE. -

Unsere AGBs für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lichtscheune Think Tank Corporate Learning, einem Geschäftsbereich von Sabine Hauswirth Consulting

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1. Für die Verträge wegen Durchführung von Seminaren und Trainings sowie von Vorträgen  zwischen Sabine Hauswirth (nachfolgend SH genannt) und dem Auftraggeber gelten nach Maßgabe des zwischen SH und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt SH nicht an, es sei denn, SH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Verträge vorbehaltlos schließen, gelten ausschließlich die SH Bedingungen. Soweit keine abweichenden Abmachungen getroffen worden sind, gelten diese Geschäftsbedingungen außer für Seminare entsprechend auch für andere Veranstaltungen von SH (beispielsweise Lehrgänge, Inhouse-Seminare, Workshops, Trainings, Fachtagungen, Coachings).

1.2. Weitere Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  1. Vertragsschluss

2.1. Sie erhalten von uns ein schriftliches und bindendes Angebot, das Sie innerhalb von zwei Wochen nach Absendung einer beigefügten Auftragsbestätigung annehmen können. Entscheidend für den Zeitpunkt der Absendung des Angebots ist das Datum des Poststempels.

2.2. Mit Zugang der von Ihnen zurückzusendenden und von Ihnen unterschriebenen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

2.3. Im Falle von SH selbst organisierten Veranstaltungen wie Seminaren, Trainings oder Vorträgen kommt nach Ihrer Anmeldung, die Sie telefonisch, per Email oder über unsere Veranstaltungssoftware vornehmen können, der Vertrag zustande, sobald Sie von SH Agentur eine Auftragsbestätigung (z.B. per Email, Veranstaltungssoftware, postalisch) erhalten haben. In diesem Falle sind die jeweiligen Bedingungen für Zahlung, Stornierung, Veranstaltungsausfall, die auf der Landingpage oder dem Veranstaltungsmedium veröffentlicht wurden, relevant.

  1. Zahlungsbedingungen, Honorare, Rechnung

3.1. Für die Buchung SH’s als Referentin/Speakerin für externe Veranstaltungen, also nicht von SH selbst organisierten Veranstaltungen, gilt: eine Woche nach Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des vereinbarten Honorars fällig, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

3.2. Für von SH selbst organisierte Veranstaltungen wie Vorträge, Seminare oder Trainings sind die Honorare am Tag der Veranstaltung fällig, es sei denn, es wird in der Veranstaltungsbeschreibung explizit etwas Anderes festgelegt. Das Zustandekommen des Vertrages ist in Ziff. 2.3. dieser AGB, die Stornobedingungen in Ziff. 8 dieser AGB geregelt.

3.3. Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort nach Zugang zur Zahlung fällig.

3.4. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

3.5. Die mit SH vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, Spesen und Reisekosten.

3.6. Als Reisekosten werden an SH erstattet:

– Bahnfahrten in der 1. Klasse

– Flüge in der Economy Class

– Pauschale in Höhe von 0,30 Euro/pro Kilometer (bei Autofahrten)

3.7. Die Hotelunterbringung wird nach Absprache mit SH vorgenommen

  1. Stornierung des Vertrags

4.1. SH bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten (Storno).

4.2. Storniert der Auftraggeber den Vertrag, hat er folgendes Ausfallhonorar an SH zu bezahlen:

– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %,

– 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 %,

– 29 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,

– unter 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 %

des vereinbarten Honorars.

Die bereits geleistete Anzahlung des Auftraggebers wird dabei von SH mit dem Ausfallhonorar verrechnet.

4.3. Dem Auftraggeber steht in jedem der unter Ziffer 4.2. bezeichneten Fälle der Nachweis frei, dass SH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.4. Eine Stornierung des Vertrags ist von Seiten SH

– bei Terminschwierigkeiten bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

– oder bei Ausfall aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt möglich.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.5. Es wird von beiden Vertragsparteien die Suche nach einem Ersatztermin ernsthaft betrieben und von beiden Parteien schriftlich ein Ersatztermin vorgeschlagen.

4.6. Kann dieser nicht gefunden werden, wird SH sich bemühen, einen Ersatzreferenten mit ähnlicher Qualifikation vorzuschlagen.

4.7. SH bietet dem Kunden eine 100-Prozent-Geld-Zurück-Garantie für Veranstaltungen an unter folgenden Voraussetzungen: der Kunde storniert schriftlich (Nachweis) seinen Vertrag spätestens 4 Stunden nach offiziellem Ende der Veranstaltung unter Angabe seiner Gründe für Unzufriedenheit. Er muss definitiv unzufrieden sein, weil er das Veranstaltungs-Versprechen als nicht eingehalten empfand. Ein späteres Storno wird nicht akzeptiert. Das Storno muss nachweislich in der Agentur eingegangen sein per Fax oder Email.

  1. Haftung für Schäden

5.1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmer, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

5.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung unserer

Erfüllungsgehilfen und Referenten.

  1. Form von Erklärungen

6.1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber SH oder Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

  1. Vertrauliche Informationen, Datenschutz
    7.1.Wesentliche, nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des einen Vertragspartners sind seitens des anderen Vertragspartners grundsätzlich mit der notwendigen Vertraulichkeit zu behandeln. Personenbezogene Daten dürfen von beiden Vertragspartnern nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeitet oder genutzt werden. Insbesondere sind diese Daten aber gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Weiterhin dürfen die Daten nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergegeben werden.
  2. Urheberrechte
    8.1.Seminarbegleitende Materialien in Form von Seminar-Mappen, Unterlagen, Infomaterialien, Coaching- und Trainingstools usw. unterliegen dem Urheberrecht. Sie dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Vertragspartners. Jegliche Art der unerlaubten Vervielfältigung oder unerlaubten Weitergabe an Dritte wird seitens SH untersagt.
  3. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

9.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

9.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Rosenheim für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
10.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
10.4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

Lichtscheune Events

  • Wir veranstalten Schulungen und Trainings Online
  • Wir veranstalten Inhouse Schulungen und Trainings für Unternehmen
  • Wir veranstalten Präsenz-Veranstaltungen
  • Wir übernehmen Aufträge für Schulungsanbieter für eLearnings